P-Konto Banken
Aktuell gibt es keine speziellen Angebote von Banken für ein P-Konto. Sie müssen ein reguläres Girokonto bei Bank eröffnen. Danach können Sie einen Antrag auf Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto einreichen. Wenn Sie bei einer der Banken unten ↓ im Zuge der Eröffnung eines Girokontos abgelehnt werden, werfen Sie bitte nicht die Flinte ins Korn. Probieren Sie es einfach bei einem anderen Bankinstitut. Die verschiedenen Banken haben unterschiedliche Kriterien.
Um ein reguläres P-Konto zu erhalten müssen Sie einfach ein Girokonto bei einer Bank eröffnen und danach einen schriftlichen Antrag auf Umstellung zu einem pfändungsfreien Konto einreichen. Siehe Musterschreiben für den Antrag auf ein P-Konto einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrages, finden Sie zudem am Ende dieser Seite.
Sonderfall bei negativer Bonität, Konto für Flüchtlinge, obdachlose Menschen ohne Wohnsitz (Wohnungslose), Personen ohne Aufenthaltstitel:
Das Basiskonto. Wenn Sie aus den zuvor genannten Gründen wie schlechter Bonität oder eines fehlenden Wohnsitzes kein reguläres Girokonto erhalten, so steht Ihnen dennoch ein sogenanntes Basiskonto zu. Dieses können Menschen unabhängig vom Mindestalter beantragen. Hierfür ist im Falle von minderjährigen jedoch die Einverständnis des/der Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigen notwendig.
Kreditinstitute mit kostenloser Kontoführung bei Pfändungsschutzkonten
Bank | Grundgebühr | P-Konto Gebühr | Umwandlung in P-Konto |
www.n26.com | Kostenlose Kontoführung (ohne Mindestgeldeingang) | Keine | Per E-Mail (Formular) oder per App |
www.norisbank.de | Kostenlose Kontoführung (ohne Mindestgeldeingang) | Keine | Postalisch (Musterschreiben) |
www.hypovereinsbank.de | Kostenlose Kontoführung (ohne Mindestgeldeingang) | Keine | Online (Link – erst möglich bei bestehendem Girokonto) |
www.openbank.de | Kostenlose Kontoführung (ohne Mindestgeldeingang) | Keine | Postalisch (Musterschreiben) |
Black&White | Kostenlose Kontoführung (ohne Mindestgeldeingang) | Keine | Postalisch (Musterschreiben) |
Nach der Kontoeröffnung können Sie einfach einen formlosen Antrag auf Wandlung in ein P-Konto bei der von Ihnen gewählten Bank einreichen. Wenn Sie Anspruch auf höhere Freibeträge haben, z.B. bei Unterhaltszahlungen, Kindern und co müssen Sie der Bank die Bescheinigung einer geeigneten Stelle vorlegen. Geeignete Stellen zur Bestätitung eines erhöhten Freibetrages auf das Pfändungsschutzkonto sind: Rechtsanwaltskanzleien, Schuldnerberatungs-Stellen, Ihr Arbeitgeber sowie die Familienkasse und andere Sozial-Leistungsträger. Einen Vordruck für die Musterbescheinigung für ein P-Konto finden Sie hier:
Musterbescheinigung zur Feststellung von erhöhtem Freibetragsvolumen.
Positive Neuerungen – Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz
Neuigkeiten zum 01.12.2021 – Inkrafttreten des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz
Das mittlerweilge gültige Gesetz beinhaltet diverse neue gesetzliche Neuregelungen für Weiterentwicklung des Pfändungsschutzkontos, die ich im Nachfolgenden kurz vorstellen möchte:
Begrenzung der Bearbeitungszeit bei der Umwandlung zu Pfändunggschutzkonten
Der Gesetzgeber hat den Kreditinstituten auferlegt, ein bestehendes Girokonto innerhalb von drei Tagen in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Das Pfändungssichere Konto muss demnach am vierten Tag nach Eingang des Antrages auf Umwandlung, eingerichtet sein.
Auch Gemeinschaftskonten müssen umgewandelt werden
Banken müssen auf Antrag auch Gemeinschaftskonten in Pfändungsschutzkonten umwandeln. Dabei werden aus dem bisherigen Gemeinschaftskonto zwei einzelne Konten abgetrennt, eventuell vorhandenes Guthaben aufgeteilt und auf die nun einzeln, von einer Person geführten, P-Konten umgewandelt.
Auch Konten mit negativem Saldo können in ein P-Konto gewandelt werden
Auch Girokonten die einen negativen Saldo aufweisen, können künftig in ein echtes P-Konto umgewandelt werden. Vorausgesetzt wird allerdings, dass der negatige Saldo des regulären Girokonto, vom Kontoinhaber, auszugleichen ist.
Höhere Freibeträge ab dem 01.07.2022
Für Einzelpersonen ohne bestehende Unterhaltspflicht liegt der Pfändungsfreibetrag nun bei 1339,99 Euro. Besteht eine Unterhaltspflicht erhöht sich der Betrag auf:
- 1839.99 € bei 1 unterhaltsberechtigten Person
- 2109.99 € bei 2 unterhaltsberechtigten Personen
- 2389.99 € bei 3 unterhaltsberechtigten Personen
- 2679.99 € bei 4 unterhaltsberechtigten Personen
- 2949.99 € bei 5 (und mehr) unterhaltsberechtigten Personen
Nicht verbrauchtes Guthaben kann bis zu 3 Monate auf den jeweiligen Folgemonat übertragen werden
Die bisherige Regelung, die nur vorsah unverbrauchtes Guthaben über einen Monat retten zu können wurde gekippt. Nun ist es möglich angespartes Guthaben über 3 Monate hinweg zu retten und so auch größere Anschaffungen, die auch im Haushalt eines Schuldners immer wieder anstehen, tätigen zu können.
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