Trotz Schufa – Was tun bei abgelehntem Kontoantrag
Wenn Ihr Kontoantrag abgelehnt wurde ist es oft schwierig den genauen Grund für die negative Entscheidung der Bank zu erfahren. Einige Banken hüllen sich hier in Schweigen und geben keinen Grund an warum ein Antrag auf ein Girokonto abgelehnt wurde. Teilweise lohnt es sich in solchen Fällen Kontakt mit der Bank aufzunehmen und die Sachlage in einem Beratungsgespräch zu schildern und so einen Klärungsversuch zu starten. Generell heben die Bankinstitute Ihre Entscheidung gegen die Girokontoführung einer bestimmten Person jedoch eher selten auf. Aus diesem Grund empfiehlt es sich nach einem abgelehnten Girokontoantrag einfach einen neuen Versuch bei einer anderen Bank zu starten.
Oft sind mehrere Anläufe notwendig bis ein Girokonto erteilt wird
Im Schnitt erhalten Antragsteller mit Schufaeintrag erst nach einigen Versuchen das gewünschte Girokonto. Dieser Zustand setzt sich also weiter fort, obwohl offiziell entschieden wurde dass eine schlechte Bonität oder ein Schufa Eintrag kein Grund für die Ablehnung eines Girokontos auf Guthabensbasis sein dürfen. Die Richtlinie „Girokonto für Jedermann“ sieht vor das auch Bürger mit negativer Schufa-Auskunft oder anderweitig festgestellten Bonitätsproblemen einen Anspruch auf Führung eines Girokontos haben. Umgangssprachlich spricht man dabei von einem sogenannten „Jedermannkonto“.
Beschwerdestellen in Kooperation mit dem Zentralen Kreditausschuss
Sollte eine Bank die Führung eines Girokontos im Rahmen dieser Richtlinie ablehnen oder ein bestehendes Girokonto kündigen, so haben die Verbraucher die Möglichkeit sich beim Bundesverband deutscher Banken e.V. zu beschweren. Resultierend aus der Geschäftsform der jeweiligen Bank ergeben sich dabei unterschiedliche Zuständigkeiten bei:
Sparkassen und Kreissparkassen:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
www.dsgv.de
Volkbanken und Raiffeisenbanken:
Beschwerdestelle
Bundesverband VR
Postfach 309263
10760 Berlin
www.bvr.de
Private Banken und Direktbanken:
Bundesverband deutscher Banken e. V.
Beschwerdestelle
Burgstrasse 28
10178 Berlin
www.bankenombudsmann.de
Öffentlich Rechtliche Banken:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
Beschwerdestelle
Postfach 110272
10832 Berlin
www.voeb.de
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